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  1. Der Angeklagte veröffentlichte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil unterschiedliche Fotos von Kriegsverbrechern aus der Zeit des Nationalsozialismus. Wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde er in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt.

  2. Das Album "Sonny Black" des Interpreten Bushido bleibt nach Ausschöpfung des Verwaltungsgerichtswegs in der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

  3. Die falsche Farbe oder der Schnitt nicht wie gewünscht: es gibt viele Gründe, nach einem Friseurbesuch unzufrieden zu sein. Das Landgericht Köln hatte nun über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Kundin sogar erhebliche Verletzungen von einem Friseurbesuch davongetragen hat.

  4. Muss ein Elektronikmarkt auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems der von ihm verkauften Smartphones hinweisen? Eines der von Verbraucherschützern untersuchten Geräte wies 15 von 28 getesteten Sicherheitslücken auf.

  5. Eine Berufungsbegründung, die davon geprägt ist, im Wesentlichen unter Verwendung von Textbausteinen unter abstrakter Darstellung von in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzansprüche des Klägers den von ihm geltend gemachten Anspruch zu begründen, reicht nicht aus.