Reiserecht

  1. Im vorliegenden Fall erhielt der Kläger eine Reisepreisminderung wegen Baulärms in Höhe von 50 % wegen teilweise verunreinigten Leitungswassers eine weitere Minderung von 5 %. Darüber hinaus eine Minderung von 10 %, weil der Reiseveranstalter den Kläger nicht über die Großbaustelle informiert hatte.

  2. Ein Reisemangel liegt vor, wenn während des Fluges das Videoprogramm ausfällt. Der Ausfall ist mit einer Minderung von 20 % des auf den Reisetag entfallenden anteiligen Tagesreisepreis zu bemessen.

  3. Die Klägerin hatte eine Rundreise nach Madagaskar gebucht. Bei Ankunft am Zielort fehlte ein Koffer. In diesem befanden sich wesentliche Bestandteile ihrer Fotoausrüstung, insbesondere das Ladegerät für die Akkus sowie Ersatzakkus. Nach sechs Tagen erhielt die Klägerin das Gepäckstück ausgehändigt. Die Klägerin verlangt Entschädigung.

  4. Es sollte ein Traumurlaub auf den Malediven werden - in einer Villa direkt am Strand. Der Strandschnitt war jedoch nicht nutzbar, da Wasserflugzeuge starteten und landeten und der Lärm unerträglich war (50% Minderung). Auch das WLAN funktionierte nur teilweise und extrem schlecht (15% Minderung).

  5. Die vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte "Trinkgeldempfehlung", der zufolge ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, benachteiligt den Reisenden unangemessen. Sie ist daher unwirksam.